Monate: Juli 2019

Kinderbeteuungsgeld

Der Zuzugsfrei­betrag gemäß § 103 Abs 1a EStG

Seit dem StRef G 2015/2016 kann der BMF gemäß § 103 Abs 1a EStG bei Personen, deren Zuzug aus dem Ausland der Förderung von Wissenschaft oder Forschung dient und aus diesem Grunde im öffentlichen Interesse gelegen ist, für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag iHv 30 % der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen.

Gewöhnlich grenzüberschreitende Beschäftigung – die besondere, oft übersehene Kollisionsnorm der VO (EG) 883/2004

Das anzuwendende Sozial­versicherungsrecht innerhalb der EU bzw im Verhältnis zu den EWR-Staaten und zur Schweiz bestimmt sich nach den Regelungen der VO (EG) 883/2004. Diese Normen sollen gewährleisten, dass auch grenzüberschreitend Erwerbstätige nur den Rechts­vorschriften eines Staates unterliegen. Weithin bekannt ist dabei der Entsendetatbestand.

Abgaben­hinterziehung

Besteuerung einer als „freiwillige Abfertigung“ bezeichneten Zahlung

Wird anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung des Dienst­verhältnisses zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung eine „freiwillige Abfertigung“ von fünf Monats­entgelten bezahlt und würde sich nach den Bestimmungen des anzuwendenden Kollektiv­vertrags bei einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitnehmers die gebührende gesetzliche Abfertigung um zwei Monats­entgelte erhöhen, erscheint es sachge­recht, dass zumindest diese zwei Monats­entgelte der begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 6 EStG mit 6 % Lohnsteuer unterliegen. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

(Bild: © AMS, Fotostudio B&G)

Melde­pflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt

Für den Versicherungsfall der Mutterschaft besteht im ASVG eine spezielle Schutz­fristbestimmung. Diese setzt unter anderem voraus, dass die Pflicht­versicherung nicht auf bestimmte (schädliche) Weise beendet wurde. Melde­pflichtverletzungen gegenüber dem AMS zählen aber nicht zu den schädlichen Beendigungs­arten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Krankenstand

Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung

Wird der Arbeitnehmer, der bis zur ursprünglich vorgesehenen Auflösung des Arbeits­verhältnisses seinen Resturlaub verbrauchen soll, während des Urlaubskonsums unbe­rechtigt fristlos entlassen, so ist vom Arbeitgeber nicht nur eine Urlaubsersatz­leistung für den nicht mehr konsumierten Resturlaub, sondern auch das Entgelt für die Zeit vom Entlassungstag bis zur fiktiven Beendigung des Arbeits­verhältnisses zu bezahlen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

OGH: Keine Kündigungsentschädigung für eine in Karenz befindliche Arbeitnehmerin

Der OGH hat in Bestätigung der übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen ausgesprochen, dass dann, wenn der gemäß § 25 IO ausgetretene Arbeitnehmer in dem Zeitraum, der vom Austritt bis zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die mögliche ordnungsgemäße Kündigung durch den Masseverwalter verstrichen wäre, aus besonderen Gründen keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche hat, ihm keine Kündigungsentschädigung zusteht.