Der Kündigungsschutz nach § 10 Abs 1 MSchG beginnt mit der Vereinigung der Ei- und der Samenzelle. Er ist aber nicht davon abhängig, dass eine Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutterschleimhaut stattgefunden hat und die Schwangerschaft leicht feststellbar ist.
Entscheidung: OGH 17. 12. 2018, 9 ObA 116/18a
Der ganze Artikel (PV-Info 7/2019, 15) als PDF und bei Lindeonline.
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