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Urlaubskonsum und Kündigungsentschädigung

Krankenstand (Bild: © iStock)

Wird der Arbeitnehmer, der bis zur ursprünglich vorgesehenen Auflösung des Arbeits­verhältnisses seinen Resturlaub verbrauchen soll, während des Urlaubskonsums unbe­rechtigt fristlos entlassen, so ist vom Arbeitgeber nicht nur eine Urlaubsersatz­leistung für den nicht mehr konsumierten Resturlaub, sondern auch das Entgelt für die Zeit vom Entlassungstag bis zur fiktiven Beendigung des Arbeits­verhältnisses zu bezahlen. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Der ganze Artikel (PV-Info 7/2019, 14) als PDF und bei Lindeonline.

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