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Wintertourismus

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 1.100 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Burgenland: 8; Kärnten: 40, davon 9 für Gletscherregionen; Niederösterreich: 4; Oberösterreich: 35, davon 5 für Schaustellerbetriebe; Salzburg: 380, davon 90 für Gletscherregionen; Steiermark: 135, davon 9 für Schaustellerbetriebe; Tirol: 275, davon 103 für Gletscherregionen; Vorarlberg: 200; Wien; 23 für Schaustellerbetriebe.

Täglichen Geringfügigkeitsgrenze: Unter bestimmten Umständen erst nachträgliche Krankenversicherung und Verlust von Arbeitslosenversicherung. (Bild: © iStock)

Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze macht Probleme

Bis Anfang 2017 musste jeder Arbeitnehmer als vollversichert bei der Krankenkasse angemeldet werden, wenn er an einem einzelnen Tag mehr als 32 Euro verdient hat. Das galt auch für tageweise Aushilfskräfte. Um etwa der Gastronomie zu helfen, wurde diese sogenannte „tägliche Geringfügigkeitsgrenze“ abgeschafft. Das macht aber nun wieder Probleme.