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DBA-rechtliche Aufteilung von Besteuerungs­rechten auf dem Prüfstand des EuGH

In Zusammenhang mit der Beschäftigung in Belgien ansässiger Arbeitnehmer bei einem Beratungs­unternehmen in Luxemburg hatte sich der EuGH mit der unions­rechtlichen Vereinbarkeit der mit dem OECD-Muster­abkommen (OECD-MA) konformen Verteilungsnorm für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit auf Grundlage des belgisch-luxemburgischen Doppel­besteuerungsabkommens (DBA) zu beschäftigen.

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Anspruchs­voraussetzungen für Kinderbetreuungsgeld bei Auslands­bezug

Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind Voraussetzung. Ein solcher liegt laut Kinderbetreuungsgeld­gesetz (KBGG) nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser Wohnadresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind.

Abgaben­hinterziehung

Keine Beantragung des Arbeitslosengeldes durch den Gläubiger

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist pfändbar. Ein Problem entsteht dabei aber, wenn es sich um Ansprüche handelt, die erst geltend gemacht werden müssen. Der Gläubiger ist nämlich nicht dazu berechtigt, den Anspruch anstelle des Schuldners beim AMS geltend zu machen, und zwar auch dann nicht, wenn ihm die Exekutionsbewilligung dieses Recht einräumt.

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Reorganisation der Finanz­verwaltung

In der 88. Sitzung des Nationalrates vom 19. 9. 2019 wurde das Finanz-Organisationsreform­gesetz – FORG beschlossen. Hintergrund der Maßnahme ist, dass aufgrund der Digitalisierung und Globalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft, der komplexer werdenden Rechtssysteme und der Altersstruktur der Bediensteten die Finanz­verwaltung durch Bündelung der Kompetenzen, Beseitigung von Doppelgleisigkeiten sowie Erhöhung der fachlichen Qualität zukunftsfit gemacht werden soll. Die Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten.

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Verlängerung der Schon­frist für verspätete mBGM

Der Nationalrat hat am 19. 9. 2019 das Pensionsanpassungs­gesetz 2020 ( PAG 2020) beschlossen, mit dem ua auch das ASVG in einem personalver­rechnungsrelevanten Punkt geändert wird: Die Schon­frist für die Einhebung von Säumniszuschlägen für Meldeverstöße nach § 114 Abs 1 Z 2 bis 6 ASVG iZm der Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen wird um weitere sieben Monate bis 31. 3. 2020 verlängert (§ 689 Abs 9 ASVG). Die Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten.