PV-Info KW29/2017
Die Themen vom 20.07.2017 bis zum 26.07.2017:
– Heimarbeitstarif für das Verpacken von Waren durch Heimarbeiter
Die Themen vom 20.07.2017 bis zum 26.07.2017:
– Heimarbeitstarif für das Verpacken von Waren durch Heimarbeiter
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss vom 20.7.2017 nach Durchführung einer Senatsverhandlung einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter erlassen.
Die Themen vom 13.07.2017 bis zum 19.07.2017:
– Kollektivvertragsabschluss für die Privatkrankenanstalten Österreich
– Beitragszuschläge sind keine Bestrafung
Der VwGH hat nun abermals darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs 1 iVm Abs 2 ASVG um keine Bestrafung handelt. Mit dem Beitragszuschlag wird lediglich ein durch die Säumigkeit des Meldepflichtigen verursachter Mehraufwand in der Verwaltung abgegolten.
Für die steuerliche Begünstigung einer gesetzlichen Abfertigung gemäß § 67 Abs 3 EStG ist das arbeitsrechtliche Aktualitätsprinzip nicht immer uneingeschränkt maßgeblich (VwGH 27. 4. 2017, Ra 2015/15/0037). Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.
Der VwGH ist im Erkenntnis vom 26. 1. 2017, Ro 2016/15/0022, zur Rechtsansicht gelangt, dass die Bezüge jener Personen, die nach dem Teilsatz 2 des § 4 Abs 4 ASVG von der ASVG-Versicherung ausgenommen sind (zB wegen einer GSVG-Versicherung), nicht in die Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer aufzunehmen sind. Das LVwG Oberösterreich hatte im nunmehr aufgehobenen Erkenntnis vom 27. 5. 2016, LVwG-450098/2/MS, die Kommunalsteuerpflicht auch für Personen festgestellt, die das Berufsbild des freien Dienstnehmers erfüllen, unabhängig davon, ob eine Sozialversicherung nach dem ASVG erfolgt. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 26. 1. 2017, Ra 2015/15/0064, das Erkenntnis des BFG vom 9. 6. 2015, RV/2100544/2012 (siehe Kuprian, Umfang der Dienstgeberbeitragspflicht von (nicht) wesentlich beteiligten Geschäftsführern, PV-Info 10/2015, Seite 26 ff), wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Die am Beginn eines Vertragsverhältnisses vorgenommene Festlegung des Aufgabenumfangs bewirkt noch keine persönliche Weisungsgebundenheit. Eine solche liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Arbeitgeber durch individuell-konkrete Anordnungen das Tätigwerden des Arbeitnehmers beeinflussen kann. Im vorliegenden Fall war eine derartige Anordnungsbefugnis im schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis ausdrücklich ausgeschlossen, sodass nicht von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen war. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Verlässt ein Arbeitnehmer ein Unternehmen, kann es aufgrund von Konkurrenzklauseln zu Schadenersatzforderungen kommen. Das OLG Wien nahm zur Frage Stellung, ob in diesem Zusammenhang ein Abzug unter das Existenzminimum erfolgen darf, und bejahte dies (OLG Wien 25. 10. 2016, 10 R a 36/16m). Mag. Elfriede Köck über die Entscheidung des OLG Wien.
Der in Österreich vorgesehene gesetzlich verankerte Arbeitszeitschutz zählt zum persönlichen Arbeitsschutz. Arbeitnehmer sollen insbesondere vor gesundheitlicher Überforderung, Krankenständen und mitunter auch Burn-out geschützt werden. Aus diesen Gründen stellt das Gesetz alle Höchstgrenzen der Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten unter Verwaltungsstrafe. Bei juristischen Personen definiert sich die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 9 VStG. Strafrechtlich verantwortlich ist daher jedes nach außen zur Vertretung befugte Organ, sohin auch sämtliche Geschäftsführer einer Gesellschaft. Ein Gastbeitrag von MMMag. Dr. Johannes Edthaler und Mag. Christina Traxler.
Ob zu viel erhaltenes Entgelt gutgläubig verbraucht wurde, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer als redlich anzusehen ist. Dies gilt auch für eine BMSVG-Abfertigungszahlung bei vereinbarter Vorbehaltsklausel und unterfertigter Rückzahlungsverpflichtung (OGH 28. 3. 2017, 8 ObA 18/17f). Dr. Andreas Gerhartl erläutert den Sachverhalt und die Entscheidung des OGH.