Weiterverwendungszeit von Lehrlingen und Elternkarenz
Das MSchG kennt im Gegensatz zum APSG keine Fristenhemmung für die Weiterverwendungszeit ausgelernter Lehrlinge. Bei Abschluss eines befristeten Dienstverhältnisses für die Dauer der Weiterverwendungszeit läuft dieses daher während einer Mutter- oder Väterkarenz ab. Ein Beitrag von Christa Kocher.