Monate: November 2018

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Ist jede Teilzeitbeschäftigung Elternteilzeit?

In der Praxis beschäftigt immer wieder die Frage, ob eine bloß als Teilzeit bezeichnete Teilzeit­vereinbarung zur Kinderbetreuung als (kündigungsgeschützte) Elternteilzeit zu qualifizieren ist. So hat der OGH in einer Entscheidung bekräftigt, dass jede Teilzeitbeschäftigung, die der Betreuung von Kindern bis zum vierten oder siebten Lebensjahr dient, als Elternteilzeit im Sinne des MSchG/VKG zu qualifizieren ist. Ein Beitrag von Judith Morgenstern.

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Kollektiv­vertraglicher Verfall von Entgeltansprüchen auch ohne Ausfolgung einer Lohnab­rechnung

Viele Kollektiv­verträge sehen Verfallsbestimmungen für Entgeltansprüche vor. In seinem Urteil musste sich der OGH mit jenen des Kollektiv­vertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe beschäftigen. Die Ausführungen des OGH sind in weiten Teilen aber grundsätzlicher Natur und haben daher auch für zahlreiche andere Arbeits­verhältnisse, die anderen kollektiv­vertraglichen Bestimmungen unterliegen, Bedeutung. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.

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Verjährung von Zulagen

Der Anspruch auf Geldleistungen verjährt im Regelfall nach drei Jahren. Vergleichsver­handlungen stellen zwar einen Hemmungsgrund dar, aber nur, wenn diese Verhandlungen von beiden Seiten ernsthaft geführt werden. Im Ergebnis darf sich der Arbeitnehmer mit der Geltendmachung von Forderungen daher – wie ein aktuelles Beispiel zeigt – nicht zu lange Zeit lassen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Familien­bonus Plus und Kindermehr­betrag – Indexierung von steuerlichen Familienbegünstigungen

Die Regierung hat im Frühsommer eines ihrer Vorhaben, nämlich die finanzielle Stärkung erwerbstätiger Eltern, mit der Einführung des Familien­bonus Plus (finanz­verwaltungsintern: „fabo+“) ebenso wie die Indexierung von steuerlichen Begünstigungen iZm Kindern in Abhängigkeit von deren Wohnmitgliedstaat in der EU, dem EWR bzw der Schweiz umgesetzt. Ein Beitrag von Monika Kunesch.

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Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

Lange Zeit galt es als fraglich, ob sie nun kommt oder nicht – die mehrfach verschobene Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM). Jetzt biegt dieses Megaprojekt, welches die Abwicklung der monatlichen Personalver­rechnung jedenfalls revolutioniert, aber in die Zielgerade. Mehrjährige Vorbereitungsarbeiten der Sozial­versicherung und Lohnsoftwareanbieter haben den Weg geebnet und stellen die Inbetriebnahme dieser systemweiten Umstellung per 1. 1. 2019 sicher. Ein Beitrag von Christian Artner.

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Wegfall der Bonus-Malus-Regelungen

Da die festgelegten Zielwerte hinsichtlich der Beschäftigung von älteren Dienstnehmern zum Stichtag 30. 6. 2017 überschritten wurden, wurden nun auch die gesetzlichen Regelungen zum nicht in Kraft getretenen Bonus-Malus-Modell einschließlich der Informations- und Beratungs­pflichten der Wirtschaftskammern mit 30. 6. 2018 im Rahmen des Budgetbegleit­gesetzes 2018 aufgehoben.

Sachbezugs­werteVO

Änderung der Sachbezugs­werteVO – Sachbezug für arbeitsplatznahe Unterkunft

Seit 1. 1. 2013 wurde für arbeitsplatznahe Unterkünfte bis 30 m 2, die kostenlos oder verbilligt zur Verfügung gestellt wurden, kein Sachbezug zum Ansatz gebracht, wenn „ die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienst­verhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers gelegen ist.“ Mit einer Änderung der Sachbezugs­werteVO entfallen die streng ausgelegten und impraktikablen Kriterien hinsichtlich Dienstwohnungen.

Wintertourismus

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 1.100 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Burgenland: 8; Kärnten: 40, davon 9 für Gletscherregionen; Niederösterreich: 4; Oberösterreich: 35, davon 5 für Schaustellerbetriebe; Salzburg: 380, davon 90 für Gletscherregionen; Steiermark: 135, davon 9 für Schaustellerbetriebe; Tirol: 275, davon 103 für Gletscherregionen; Vorarlberg: 200; Wien; 23 für Schaustellerbetriebe.