VwGH: Hochrechnung von einkommensteuerfreien Bezügen für Zwecke der Progressionsermittlung
Der VwGH führt aus, dass der Dienstnehmer steuerfreie Bezüge iSd § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG (Weiterbildungsgeld) nur für einen Teil des Kalenderjahres bezogen hat. Damit ist der Tatbestand des § 3 Abs 2 EStG erfüllt, sodass die in dieser Bestimmung angeordnete Rechtsfolge einzutreten hat.