Tag: 3.6.2019

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Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld durch eine Kommanditistin

Fast möchte man sagen: Natürlich hat die Gebietskrankenkasse das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einer Kommanditistin zurückgefordert, deren Einkommen­steuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb auswies. Dabei war unstrittig, dass die Bezieherin des Kinderbetreuungsgeldes im Bezugs­zeitraum keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.