Monate: September 2018

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Fliesenleger ist trotz freier Zeiteinteilung Arbeitnehmer

Ein Fliesenleger, der ohne entsprechende Ausbildung und Gewerbe­berechtigung seine Tätigkeiten zum Abdecken von Arbeitsspitzen für den „Auftraggeber“ erbringt, dafür ein Pauschalhonorar erhält, bei Fragen Rücksprache mit dem Komplementär des „Auftraggebers“ halten kann und von diesem oder einem Mitarbeiter unterstützt wird, wenn ansonsten der Termin nicht eingehalten werden kann, ist Arbeitnehmer. Ein Beitrag von Christa Kocher.

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Dienst­verhältnisse von Prostituierten in einem Bordellbetrieb

Sind Prostituierte in einem Bordellbetrieb bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in die betrieblichen Abläufe eingegliedert und üben sie diese Tätigkeit auch weisungsgebunden aus, liegen Dienst­verhältnisse gemäß § 47 Abs 2 EStG vor. Am festgestellten Sachverhalt ändert auch das Vorbringen nichts, den Prostituierten seien nur Räumlichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt worden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

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Anwendung des BUAG auf Verspachtler?

Nach § 2 Abs 1 lit g BUAG unterliegen Spezialbetriebe, die ausschließlich ein kleines Segment von Tätigkeiten erbringen, dem BUAG, wenn diese Tätigkeiten Teiltätigkeiten einer Betriebs­art sind, die unter das BUAG fällt. Das wirft Fragen auf, wenn derartige Tätigkeiten auch für Betriebs­arten typisch sind, die dem BUAG an sich nicht unterliegen.

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Firmenpension unterliegt nicht der Pflicht­versicherung

Grundsätzlich unterliegt in Österreich jede Erwerbstätigkeit der Pflicht­versicherung. Im Falle der neuen Selbständigen zumindest dann, wenn die Versicherungsgrenze (2018: 5.256,60 € jährlich) überschritten wird. Allerdings unterliegt nicht alles, was im Einkommen­steuerbescheid als selbständige Arbeit ausgewiesen ist, sofort der Pflicht­versicherung. Eine Bindung an die Einkommen­steuerpflicht besteht für die Sozial­versicherung nur dann, wenn auch eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Ein Beitrag von Christa Kocher.

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Dreijahresverteilung einer Pensionsteilabfindung und Anrechnung der gesamten Lohnsteuer schon im ersten Veranlagungs­zeitraum

Das BFG hat im vorliegenden Erkenntnis zwei grundsätzliche Aussagen getroffen. Dem Gesetz sind ein Ausschluss für Teilabfindungen bzw das Erfordernis der Vollbeendigung der Einnahmen aus einer Einkunftsquelle nicht zu entnehmen. Daher ist auch eine teilweise Pensionsabfindung der Dreijahresverteilung im Sinne des § 37 Abs 2 EStG zugänglich. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

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Melde- und Nachweis­pflichten bei Ankündigung des Endes eines Krankenstands

Kündigt ein Arbeitnehmer an, dass er am nächsten Tag die Arbeit wieder antritt, so meldet er das Ende des Krankenstands. Damit ist er verpflichtet, eine Verlängerung des Krankenstands gesondert zu melden. Unterlässt er die Mitteilung der fortdauernden oder neuen Arbeitsverhinderung, so tritt der Entgeltverlust ein. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

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Änderung der AVOG 2010-DV: Neue Zuständigkeiten der Finanzämter im GPLA-Verfahren

Mit Verordnung BGBl II 2018/84, ausge­geben am 27. 4. 2018, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgaben­verwaltungsorganisations­gesetzes 2010 (AVOG 2010-DV) geändert. Durch den neu gefassten § 10a Abs 3 AVOG 2010-DV können die Organe bestimmter Finanzämter in Verfahren der GPLA umfassender für andere Finanzämter tätig werden. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.