Tag: 5.9.2018

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Zurverfügungstellung eines Kraftfahrzeugs an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer

Wird dem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt, so stellt nur der auf die Privatnutzung des Fahrzeugs entfallende Anteil einen in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag (DB) und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) einzubeziehenden vermögenswerten Vorteil im Sinne des § 22 Z 2 EStG dar.