Firmenpension unterliegt nicht der Pflichtversicherung
Grundsätzlich unterliegt in Österreich jede Erwerbstätigkeit der Pflichtversicherung. Im Falle der neuen Selbständigen zumindest dann, wenn die Versicherungsgrenze (2018: 5.256,60 € jährlich) überschritten wird. Allerdings unterliegt nicht alles, was im Einkommensteuerbescheid als selbständige Arbeit ausgewiesen ist, sofort der Pflichtversicherung. Eine Bindung an die Einkommensteuerpflicht besteht für die Sozialversicherung nur dann, wenn auch eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Ein Beitrag von Christa Kocher.