Monate: Juni 2017

Sehr geehrte PV-Info-Forum-Nutzer,

Willkommen auf PV-Info.media, der neuen Plattform für Personalverrechner des Linde Verlags. Der Umzug hat bestens funktioniert und wir konnten alle Beiträge ins neue Forum übersiedeln. PV-Info.media enthält neben dem Forum auch Arbeitsbehelfe, Zeitschrifteninhalte und News aus dem Bereich Personalverrechnung. Wenn Sie von heute an die alte Forumsadresse http://forum.lindeonline.at/ ansteuern, werden sie direkt auf pvinfo.media weitergeleitet. Wir empfehlen pvinfo.media als Lesezeichen in Ihrem Browser zu speichern. Wir hoffen, dass Ihnen die neue Plattform gefällt! Falls Sie Feedback oder Anmerkungen zur neuen Plattform haben, freuen wir uns über eine Nachricht über unser Kontaktformular. Herzlichen Dank und viel Freude mit pvinfo.media! Ihr Linde Verlag

Zusammen­rechnung von Dienst­verhältnissen zum selben Arbeitgeber

In der Praxis kommt es vor, dass ein Dienst­verhältnis zunächst beendet wird und anschließend zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer ein weiteres Dienst­verhältnis begründet wird. Handelt es sich dabei um relativ kurz­fristige Unterbrechungen, so können sich dabei Probleme bei der Bemessung dienstzeitabhängiger Ansprüche ergeben ( OGH 29. 9. 2016, 9 ObA 114/16d). Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.

Keine Diskriminierung durch nachträgliche Anrechnung von Schulzeiten und Verlängerung des Vorrückungs­zeitraums

Fragen zur Zulässigkeit der Verlängerung von Vorrückungszeiträumen in Verbindung mit der nachträglichen Anrechnung von Vordienstzeiten haben sowohl die nationalen Gerichte als auch den EuGH in den letzten Jahren bereits mehrfach beschäftigt. Wie der EuGH entschieden hat, ist es jedenfalls möglich, den Vorrückungs­zeitraum zu verlängern, wenn bislang nicht anrechenbare Zeiträume (konkret: Schulzeiten) zu nunmehr anrechenbaren Vordienstzeiten werden ( EuGH 21. 12. 2016, Rs C-539/15, Bowman). Dr. Andreas Gerhartl erläutert das Urteil des EuGH.

Kein immaterieller Schadenersatz bei vorzeitigem Austritt nach Belästigung

Beendet der Arbeitgeber das Arbeits­verhältnis auf diskriminierende Weise, hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen Anfechtung und Schadenersatz. Beendet der Arbeitnehmer das Arbeits­verhältnis selbst, hat er hingegen keinen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen diskriminierender Beendigung des Arbeits­verhältnisses ( OGH 17. 8. 2016, 8 ObA 47/16v). Dr. Andreas Gerhartl erläutert den Fall.

Bildungsteilzeitgeld und Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG

Der Bezug von Bildungsteilzeitgeld führt bei der Veranlagung zur besonderen Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 EStG (Umrechnung auf einen Jahres­betrag) für die für das restliche Kalenderjahr zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dabei sind die während des Bezugs von Bildungsteilzeitgeld zugeflossenen Einkünfte zu neutralisieren ( BFG 13. 10. 2016, RV/7104596/2016). Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.

Angemessenheit der Schmutz­zulage bei Rauchfangkehrern

Die Schmutz­zulage in den Zusatzkollektiv­verträgen für Rauchfangkehrer beträgt je nach Bundesland zwischen 8 % und 20 % des Grundlohns. Das BFG hat im Erkenntnis vom 8. 2. 2017, RV/3100163/2016, die im konkret anzuwendenden Kollektiv­vertrag vorgesehene Schmutz­zulage von 18 % des Grundlohns gemäß § 68 EStG als steuerfrei anerkannt. Dagegen ist beim VwGH eine außerordentliche Amtsrevision anhängig. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

Vorzeitige Alterspension und geringfügig beschäftigter Gesellschafter

Neben dem Bezug einer vorzeitigen Alterspension darf keine versicherungs­pflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung schaden dagegen nicht. Wie verhält es sich aber für einen mitarbeitenden Gesellschafter mit Gewinnen der GmbH? Sie sind zum geringfügigen Entgelt immer dazuzurechnen, meinte die PVA und forderte die Pension für fast ein Jahr zurück. So pauschal kann man das nicht sagen, meinte der OGH und sprach im Anlassfall die Pension wieder zu.