Tag: 7.6.2017

Das Wiedereingliederungsteilzeit­gesetz

Mit dem Wiedereingliederungsteilzeit­gesetz, BGBl I 2017/30, ausge­geben am 18. 1. 2017, wird eine Maßnahme zur Erleichterung der Wiedereingliederung länger erkrankter Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess gesetzlich implementiert. Die Wiedereingliederungsteilzeit enthält sowohl arbeits- als auch sozial­rechtliche Aspekte. Im Folgenden werden die neuen Bestimmungen überblicksweise dargestellt.