Mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, BGBl I 2017/30, ausgegeben am 18. 1. 2017, wird eine Maßnahme zur Erleichterung der Wiedereingliederung länger erkrankter Arbeitnehmer in den Arbeitsprozess gesetzlich implementiert. Die Wiedereingliederungsteilzeit enthält sowohl arbeits- als auch sozialrechtliche Aspekte. Im Folgenden werden die neuen Bestimmungen überblicksweise dargestellt.
Veröffentlicht am 7.6.2017
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