Alle Artikel in: Ende Dienstverhältnis

(Bild: © iStock)

Bemessungsgrundlage für Beendigungsansprüche gemäß § 2a AVRAG

Vertraglich zugesagte Aktienoptionen, die nach einem bestimmten, sich über drei Jahre erstreckenden Umwandlungsplan in drei Tranchen im Abstand von jeweils einem Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt in Aktien umgewandelt und diese dem Dienstnehmer noch während aufrechten Dienstverhältnisses zugeteilt und auf ein für ihn eingerichtetes Konto verbucht wurden, wobei diese Aktien danach vom Kläger verkauft wurden, stellen – so wie die Erlöse aus dem Aktienverkauf – Vorteile dar, die nicht in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung einzubeziehen sind (OGH 23. 7. 2019, 9 ObA 87/19p).

Abgaben­hinterziehung

Besteuerung einer als „freiwillige Abfertigung“ bezeichneten Zahlung

Wird anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung des Dienst­verhältnisses zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung eine „freiwillige Abfertigung“ von fünf Monats­entgelten bezahlt und würde sich nach den Bestimmungen des anzuwendenden Kollektiv­vertrags bei einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitnehmers die gebührende gesetzliche Abfertigung um zwei Monats­entgelte erhöhen, erscheint es sachge­recht, dass zumindest diese zwei Monats­entgelte der begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 6 EStG mit 6 % Lohnsteuer unterliegen. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

(Bild: © AMS, Fotostudio B&G)

Melde­pflichtverletzung gegenüber dem AMS lässt Anspruch auf Wochengeld unberührt

Für den Versicherungsfall der Mutterschaft besteht im ASVG eine spezielle Schutz­fristbestimmung. Diese setzt unter anderem voraus, dass die Pflicht­versicherung nicht auf bestimmte (schädliche) Weise beendet wurde. Melde­pflichtverletzungen gegenüber dem AMS zählen aber nicht zu den schädlichen Beendigungs­arten. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der OGH hat sich in dieser aktuellen Entscheidung insbesondere mit der Arbeitsbereitschaft und der Sonn- und Feiertagsruhe auseinander­gesetzt. (Bild: © iStock)

OGH: Nicht verbrauchtes Zeitguthaben bei Insolvenz

Wird das bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für das nicht verbrauchte Zeitguthaben zu bezahlende Entgelt für Leistungen geschuldet, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zusätzlich zur normalen Arbeitsleistung) erbracht wurden, stellen die Ansprüche des Arbeitnehmers Insolvenz‑, nicht Masseforderungen dar. Dies entspricht auch dem Prinzip, laufende Bezüge in den Zeitraum vor und nach Insolvenzeröffnung danach zu zerlegen, wann die entsprechende Gegenleistung des Arbeitnehmers erbracht wurde.

(Bild: © iStock)

Zwischenarbeits­verhältnis bei Entlassungsanfechtung

Unterbleibt die Arbeits­leistung aus Gründen in der Sphäre des Arbeitnehmers, muss sich der Arbeitnehmer auf seinen Entgelt­anspruch anrechnen lassen, was er absichtlich zu erwerben verabsäumt. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer trotz reeller Chancen keine Anstrengungen zur Erlangung einer zumutbaren Ersatzbeschäftigung unternimmt. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.