Alle Artikel in: Außerbetriebliche Abrechnung

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Aufwendungen einer FH-Lektorin für ihre Vertreter als Werbungs­kosten

§ 25 Abs 1 Z 5 EStG kommt nur dann zum Tragen, wenn nicht bereits ein Dienst­verhältnis nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 47 Abs 2 Satz 1 und 2 EStG vorliegt. Werden Tätigkeiten an einer Fachhochschule selbständig und eigenverantwortlich im Rahmen eines vorge­gebenen Lehrplans erbracht, liegen Einkünfte iSd § 25 Abs 1 Z 5 EStG vor.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Mittelpunkt der Lebens­interessen im Sinne des § 2 Abs 8 FLAG

Im vorliegenden Fall setzte sich das BFG mit der Beurteilung des Mittelpunktes der Lebens­interessen im Sinne des § 2 Abs 8 FLAG einer verheirateten Person bei wechselnden Wohnsitzen im In- und Ausland auseinander. Das BFG hatte damit über den Anspruch auf Familienbeihilfe zu entscheiden. Ein Gastbeitrag von Martin Österreicher.