Monate: Mai 2018

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Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen bei All-in-Verträgen

Zur steuerlichen Begünstigung von Zuschlägen aus einem Überstundenpauschalüber­einkommen ist insbesondere eine Vereinbarung über die Anzahl der enthaltenen und zu leistenden Überstunden erforderlich. Ohne vertragliche Festlegung der Gesamtstunden­leistung ist keine Prüfung möglich, ob durch die Gewährung eines Zuschlags der Grundlohn eine Kürzung erfährt und damit eine abzulehnende Herausschälung eines Zuschlags aus dem Grundlohn erfolgt. Die Verwaltungspraxis sieht bei Glaubhaftmachung tatsächlich geleisteter Überstunden in diesen Fällen eine Steuerbegünstigung vor. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

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Kann vom kollektiv­vertraglichen Mindest­entgelt eine monatliche Reinigungs­pauschale abgezogen werden?

Die kollektiv­vertraglichen Mindest­entgelte sind in der Regel in Geldbeträgen festgelegt und insoweit daher auch zwingend in Geld zu bezahlen. Das im Bereich der Kollektiv­verträge geltende Geldzahlungsgebot schließt in diesem Bereich abweichende Sonder­vereinbarungen aus. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

PV-Info KW21/2018

Die Themen vom 18.05.2018 bis zum 24.05.2018:
– Privatnutzung von Firmenfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
– Anmeldung von Berufsangehörigen für Gesundheitsberufe
– Keine Doppelbelastung durch das BUAG bei Entsendung
– Wer ist denn nun der Dienstgeber? Sozialversicherungspflicht bei einem überlassenen Geschäftsführer

PV-Info KW20/2018

Die Themen vom 11.05.2018 bis zum 17.05.2018:
– Geringfügig Beschäftigte
– Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft eines Journalisten
– Steuerpflicht einer Schweizer Invaliditätspension
– VwGH zum Mittelpunkt der Lebensinteressen bei kurzfristiger Auslandstätigkeit

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Wer ist denn nun der Dienstgeber? Sozial­versicherungspflicht bei einem überlassenen Geschäftsführer

Die Rollenverteilung in der Arbeitswelt scheint auf den ersten Blick ziemlich klar zu sein: Der Arbeitgeber ist der Chef, der bestimmt, was getan werden muss. Und der Arbeitnehmer ist der Angestellte, der die zugewiesene Arbeit gegen Bezahlung erledigt. Aber manchmal sind es genau die scheinbar einfachen Dinge, die einem dann Kopfzerbrechen bereiten oder zumindest unsicher werden lassen.

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Privatnutzung von Firmenfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

Die Frage rund um die Bewertung des Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer hat in den letzten Jahren zahlreiche Wendungen erfahren. Während das BFG wiederholt festgestellt hat, dass für die Berechnung der Lohnneben­kosten nur der Privat­anteil der PKW-Kosten anzusetzen ist, blieb die Finanz­verwaltung in der BMF-Information zum KommStG bei ihrer abweichenden Auffassung.

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Geringfügig Beschäftigte

Durch den Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze per 1. 1. 2017 kann es vorkommen, dass Dienstnehmer, die aufgrund der früheren Regelung vollversichert waren, nur mehr geringfügig beschäftigt sind, da nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist. Allerdings gilt nach wie vor folgende Bestimmung: Üben Dienstnehmer in einem Kalendermonat zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, …