Die Meldung der Neuanstellung von Berufsangehörigen für Gesundheitsberufe durch Arbeitgeber im Rahmen der ELDA-Gesundheitsberuferegistermeldung ist seit dem 1. 1. 2018 verpflichtend. Es gibt darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, die Meldung für bereits angestellte Berufsangehörige durchzuführen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Veröffentlicht am 22.5.2018
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