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Anmeldung von Berufsangehörigen für Gesundheitsberufe

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Die Meldung der Neuanstellung von Berufsangehörigen für Gesundheitsberufe durch Arbeitgeber im Rahmen der ELDA-Gesundheitsberuferegistermeldung ist seit dem 1. 1. 2018 verpflichtend. Es gibt darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, die Meldung für bereits angestellte Berufsangehörige durchzuführen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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