Kein Anspruch auf Feiertagsentgelt während entgeltfreien Krankenständen
In der Entscheidung vom 12. 6. 1996, 9 ObA 2060/96y, hat der OGH ausgesprochen, dass für Feiertage im entgeltpflichtigen Krankenstand nicht das Krankenentgelt, sondern das Feiertagsentgelt zusteht. Im Jahr 2018 wurde diese Entscheidung bestätigt. Im Folgenden werden weitere Detailfragen erörtert, insbesondere betreffend Feiertage während einer Entgeltfortzahlung nach § 5 EFZG bzw § 9 Abs 1 AngG oder während eines entgeltfreien Krankenstands. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.