Überhöhte Krankenstände kommen als Rechtfertigung für eine Kündigung durch den Arbeitgeber in Betracht. Dazu muss der Arbeitgeber eine objektive Zukunftsprognose über die weitere Dienstfähigkeit anstellen. Eine ungünstige Prognose kann etwa aus der anhaltend steigenden Zahl der Krankheitstage bei regelmäßigen Krankenständen oder aus einer objektivierten Verschlechterung des Grundleidens abgeleitet werden. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Entscheidung: OGH 21. 3. 2018, 9 ObA 153/17s; 30. 8. 2018, 9 ObA 70/18m – jeweils zum Vertragsbedienstetenrecht
Der ganze Artikel (PV-Info 12/2018, 21) als PDF und bei Lindeonline.
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