Monate: Oktober 2019

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Verlängerung der Schon­frist für verspätete mBGM

Der Nationalrat hat am 19. 9. 2019 das Pensionsanpassungs­gesetz 2020 ( PAG 2020) beschlossen, mit dem ua auch das ASVG in einem personalver­rechnungsrelevanten Punkt geändert wird: Die Schon­frist für die Einhebung von Säumniszuschlägen für Meldeverstöße nach § 114 Abs 1 Z 2 bis 6 ASVG iZm der Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen wird um weitere sieben Monate bis 31. 3. 2020 verlängert (§ 689 Abs 9 ASVG). Die Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten.

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EuGH: Steuerbefreiung für Leistungen, die Menschen mit Behinderung erbracht werden

Art 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaates wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, die vorschreibt, dass die Steuerbefreiung, die für Leistungen für Menschen mit Behinderung gilt, von der Voraussetzung abhängt, dass diese Leistungen von einer Einrichtung des betreffenden Mitgliedstaates gezahlt werden, und somit …

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Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf

Die Europäische Arbeitsbehörde nahm am 16. 10. 2019 mit einer Eröffnungsfeier und der ersten Sitzung ihres Verwaltungsrats ihre Tätigkeit auf. Der Verwaltungsrat der Behörde setzt sich zusammen aus Vertretern der Mitgliedstaaten, der Kommission, der Sozialpartner auf Unionsebene, des Europäischen Parlaments sowie – als Beobachter – Vertretern aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und anderen EU-Agenturen im Bereichen Beschäftigung und Soziales.

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EuGH: Begrenzte Anrechnung der in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten einschlägigen Vordienstzeiten

Art 45 Abs 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung einer Universität eines Mitgliedstaates wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, nach der, wenn es um die Festlegung der Gehaltseinstufung eines Arbeitnehmers als Senior Lecturer/Postdoc an dieser Universität geht, dessen in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Vordienstzeiten nur im Ausmaß von insgesamt höchstens vier Jahren angerechnet werden, entgegensteht, wenn die betreffende Betätigung gleichwertig oder gar identisch mit derjenigen war, zu der der Arbeitnehmer im Rahmen dieser Tätigkeit als Senior Lecturer/Postdoc gehalten ist.

(Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

Verlängerung der Schon­frist für verspätete mBGM

Der Nationalrat hat am 19. 9. 2019 das Pensionsanpassungs­gesetz 2020 beschlossen, mit dem ua auch das ASVG in einem personalver­rechnungsrelevanten Punkt geändert wird: Die Schon­frist für die Einhebung von Säumniszuschlägen für Meldeverstöße nach § 114 Abs 1 Z 2 bis 6 ASVG iZm der Übermittlung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen wird um weitere sieben Monate bis 31. 3. 2020 verlängert. Die Gesetzwerdung bleibt abzuw­arten. Ein Beitrag von Mag. Monika Kunesch.