In Zusammenhang mit der Beschäftigung in Belgien ansässiger Arbeitnehmer bei einem Beratungsunternehmen in Luxemburg hatte sich der EuGH mit der unionsrechtlichen Vereinbarkeit der mit dem OECD-Musterabkommen (OECD-MA) konformen Verteilungsnorm für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit auf Grundlage des belgisch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zu beschäftigen.