Monate: November 2017

PV-Info KW47/2017

Die Themen vom 23.11.2017 bis zum 29.11.2017:
– Keine begünstigte Besteuerung einer Abfertigung bei Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses
– Sozialplan: Kein Dienstgeberbeitrag für sonstige Bezüge
– Befristung und vorzeitige Kündigungsmöglichkeit
– Verfall von Überstundenentgelt bei pauschaler Abgeltungsvereinbarung

(Bild: © iStock)

Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Personen

Bis zum Jahr 2018 soll die Beschäftigungsquote älterer Dienstnehmer ab 55 Jahren angehoben werden. Laut Kundmachung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Beschäftigungsquoten älterer Personen, wurde der Zielwert bei allen Altersgruppen überschritten. Für die Bestimmungen zur Beschäftigung älterer Arbeitnehmer bedeutet das, dass die Konsequenzen nicht eintreten.

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

für die Personalverrechnerin und den Personalverrechner unerw­artet endete die eben abgelaufene Legislaturperiode mit einer revolutionären arbeits­rechtlichen Änderung: der schrittweisen Angleichung der arbeits­rechtlichen Regelungen der Arbeiter an jene der Angestellten. Zu früh dürfen wir uns aber nicht über eine Erleichterung freuen – je nach Übergangsregelungen werden wir noch auslaufend die uns bekannte Zweigleisigkeit verwalten müssen. Vielleicht sind diese Änderungen auch nur ein Vorgeschmack darauf, was eine neue Regierung an personalver­rechnungsrelevanten Maßnahmen zu bieten haben wird. Ihre Monika Kunesch

Sozialplan: Kein Dienstgeberbeitrag für sonstige Bezüge

Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienst­verhältnisses im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebs­änderungen oder vergleichbarer gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden, unterliegen auch bei Arbeitnehmern, für die eine Anwartschaft gegenüber einer betrieblichen Vorsorgekasse besteht, nicht der Beitrags­pflicht zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Keine begünstigte Besteuerung einer Abfertigung bei Fortsetzung des ersten Dienst­verhältnisses

Wird ein Dienst­verhältnis beendet und sodann im Wesentlichen unverändert zu den gleichen Bedingungen unmittelbar wieder fort­gesetzt, dann kann eine aus Anlass dieser Beendigung ausbezahlte Abfertigung nach ständiger Rechtsprechung nicht steuerbegünstigt ausbezahlt werde. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

(Bild: © iStock)

Voraussetzungen für das erhöhte Pendlerpauschale im Falle einer Gehbehinderung

Nach der Pendlerverordnung ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung dann unzumutbar, wenn der Steuerpflichtige über einen gültigen Ausweis verfügt oder die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit im Behindertenpass eingetragen ist.