Tag: 27.11.2017

Sozialplan: Kein Dienstgeberbeitrag für sonstige Bezüge

Sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienst­verhältnisses im Rahmen von Sozialplänen als Folge von Betriebs­änderungen oder vergleichbarer gesetzlicher Bestimmungen gewährt werden, unterliegen auch bei Arbeitnehmern, für die eine Anwartschaft gegenüber einer betrieblichen Vorsorgekasse besteht, nicht der Beitrags­pflicht zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag.