Schönen guten Abend!
Um mich vorzustellen: bin ein frischer Lohnverrechner der seit kurzem meinen Abschluss gemacht hat.
zu meiner Frage:
Ein Mitarbeiter steht kurz vor seinem Ende des DV und hat noch 12 Urlaubstage offen.
Er wollte eine Urlaubsablöse ( Ich weiß verboten^^ ), deswegen habe ich mir gedacht das wir es als UEL ausbezahlen mit einer sicherungsklausel dass, das wenn er danach auf die Urlaubstage beansprucht, er die UEL zurückzahlen muss. In diesem Fall, wenn die UEL abgerechnet wird, sind die ganz normalen abgaben zu beachten wie SV lfd, Lst, DB, DZ … oder würde mei so einem Fall etwas bei der UEL Abgaben wegfallen ? MFG