Urlaubsablöse als Urlaubsersatzleistung ausbezahlen

Startseite Foren Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc. Urlaubsablöse als Urlaubsersatzleistung ausbezahlen

Schlagwörter: 

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Autor
    Beiträge
  • #27531
    ergo
    Teilnehmer

    Schönen guten Abend!

    Um mich vorzustellen: bin ein frischer Lohnverrechner der seit kurzem meinen Abschluss gemacht hat.

     

    zu meiner Frage:

    Ein Mitarbeiter steht kurz vor seinem Ende des DV und hat noch 12 Urlaubstage offen.

     

    Er wollte eine Urlaubsablöse ( Ich weiß verboten^^ ), deswegen habe ich mir gedacht das wir es als UEL ausbezahlen mit einer sicherungsklausel dass, das wenn er danach auf die Urlaubstage beansprucht, er die UEL zurückzahlen muss. In diesem Fall, wenn die UEL abgerechnet wird, sind die ganz normalen abgaben zu beachten wie SV lfd, Lst, DB, DZ … oder würde mei so einem Fall etwas bei der UEL Abgaben wegfallen ? MFG

    #27532
    biggi
    Teilnehmer

    Warum sollen die Urlaubstage vorzeitig ausbezahlt werden?

    Wenn der MA Geld braucht, würde ich einen Vorschuss hergeben, der mit der Endabrechnung gegengerechnet wird. Die UEL wird dann ganz normal beim Austritt abgerechnet.

    Biggi

Ansicht von 2 Beiträgen - 1 bis 2 (von insgesamt 2)
  • Sei müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.