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Wintertourismus

Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von 1.100 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt: Burgenland: 8; Kärnten: 40, davon 9 für Gletscherregionen; Niederösterreich: 4; Oberösterreich: 35, davon 5 für Schaustellerbetriebe; Salzburg: 380, davon 90 für Gletscherregionen; Steiermark: 135, davon 9 für Schaustellerbetriebe; Tirol: 275, davon 103 für Gletscherregionen; Vorarlberg: 200; Wien; 23 für Schaustellerbetriebe.

Krankengeld

(Lohn)steuer­rechtliche Behandlung von Krankengeldern im Rahmen der Einkommen­steuerveranlagung

Bei der Auszahlung von Krankengeld ist der Freibetrag gemäß § 69 Abs 2 EStG in Höhe von 30 € täglich nur durch die auszahlende Stelle bei der Ermittlung der pauschalen vorläufigen Lohnsteuer zu berücksichtigen. Im Rahmen der Pflichtveranlagung stehen diese Freibeträge nicht mehr zu. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Über PV-Info.media

PV-Info.media ist die neue multimediale Plattform des Linde Verlags. Die Plattform bietet Ihnen Informationen, die Sie für Ihre tägliche Arbeit benötigen, und ermöglicht mit dem PV-Info-Forum, dem Forum für Personalverrechner, den professionellen Austausch zu Fragen der Personalverrechnung. Neben gekürzten Beiträgen aus der Print-Ausgabe finden Sie auf PV-Info.media auch Basisinformationen zur Lohnverrechnung, nützliche Arbeitsbehelfe (wie zum Beispiel Vertragsmuster und Online-Berechnungen) und die wichtigsten Kollektiv­verträge und Gesetze. Podcasts erleichtern die Orientierung und vermitteln hoch komplexe Inhalte kurz und prägnant.

Täglichen Geringfügigkeitsgrenze: Unter bestimmten Umständen erst nachträgliche Krankenversicherung und Verlust von Arbeitslosenversicherung. (Bild: © iStock)

Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze macht Probleme

Bis Anfang 2017 musste jeder Arbeitnehmer als vollversichert bei der Krankenkasse angemeldet werden, wenn er an einem einzelnen Tag mehr als 32 Euro verdient hat. Das galt auch für tageweise Aushilfskräfte. Um etwa der Gastronomie zu helfen, wurde diese sogenannte „tägliche Geringfügigkeitsgrenze“ abgeschafft. Das macht aber nun wieder Probleme.