Monate: Oktober 2017

Für Geburten nach dem 31. 12. 2001 und vor dem 1. 1. 2010 kann bis zum Ablauf des siebten Kalenderjahres, das dem Jahr der Geburt des Kindes folgt die Rückzahlung schlagend werden. (Bild: © iStock)

Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld

Christa Kocher berichtet über einen Fall bei dem der Beschwerdeführer zur Rückzahlung von zuerst 1.867,82 € und letztlich 648,42 € Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld verpflichtet wurde. Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (6,06 € pro Tag) war ein Kredit für Geburten vor dem 1. 1. 2010, der bei Verbesserung der Einkommenssituation wieder zurückzuzahlen war.