Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld
Christa Kocher berichtet über einen Fall bei dem der Beschwerdeführer zur Rückzahlung von zuerst 1.867,82 € und letztlich 648,42 € Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld verpflichtet wurde. Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (6,06 € pro Tag) war ein Kredit für Geburten vor dem 1. 1. 2010, der bei Verbesserung der Einkommenssituation wieder zurückzuzahlen war.