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Zinsersparnis 2018 bei Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen

(Bild: © iStock)

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs 2 der Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) beträgt für das Kalenderjahr 2018 0,5 % (Erlass des BMF vom 13. 10. 2017, BMF-010222/0092-IV/7/2017).

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