Deckungsprüfung

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    ellirei
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    Liebe Forumsmitglieder,

    werden Überstunden durch Deckungsprüfung nachbezahlt, besteht Aufrollpflicht, wenn diese zugeordnet werden können. Arbeitsaufzeichnungen werden von uns geführt, daher kann ich die Überstunden grundsätzlich zuordnen.

    Wie rollt man diese Überstunden aber auf, wenn bei einer monatlichen Pauschale von 10 Überstunden in manchen Monaten über 10 Stunden und manchmal unter 10 Stunden geleistet werden.

    Ich kann doch nicht zB im Jänner 7 Stunden auszahlen (geleistet 17 Stunden) und im Februar 8 Stunden abziehen (geleistet nur 2 Stunden).

    In meinem Beispiel soll ich im Jahresschnitt 38 Stunden nachzahlen.  Ohne Berücksichtigung der „Minus-Stunden“ würden ja viel mehr Überstunden zur Auszahlung kommen.

    Vielleicht hat hier jemand mehr Erfahrung als ich und kann mir kurz Rat geben?

    Besten Dank dafür!

    Mit freundlichen Grüßen

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