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Befristung und vorzeitige Kündigungsmöglichkeit

Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Der Oberste Gerichtshof in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit bei einem befristeten Arbeits­verhältnis ist auch dann wirksam, wenn es zu einer sachlich berechtigten Verlängerung der ersten Befristung komm. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

Die klagende Arbeitnehmerin war ab 12. 11. 2014 beim beklagten Sozial­versicherungsträger beschäftigt. Im Arbeits­vertrag war zunächst eine Befristung vom 12. 11. 2014 bis zum 11. 5. 2015 und bei „Entsprechung“ eine weitere Befristung für die Zeit der Versetzung einer Arbeitnehmerin aufgrund der mutterschafts­bedingten Abwesenheit einer anderen Mitarbeiterin, spätestens mit 19. 1. 2016, verein­bart.

Der ganze Artikel (PV-Info 10/2017, 16) als PDF und bei Lindeonline.

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