für die Personalverrechnerin und den Personalverrechner unerwartet endete die eben abgelaufene Legislaturperiode mit einer revolutionären arbeitsrechtlichen Änderung: der schrittweisen Angleichung der arbeitsrechtlichen Regelungen der Arbeiter an jene der Angestellten. Zu früh dürfen wir uns aber nicht über eine Erleichterung freuen – je nach Übergangsregelungen werden wir noch auslaufend die uns bekannte Zweigleisigkeit verwalten müssen.
Vielleicht sind diese Änderungen auch nur ein Vorgeschmack darauf, was eine neue Regierung an personalverrechnungsrelevanten Maßnahmen zu bieten haben wird.
Ihre Monika Kunesch