Editorial
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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

für die Personalverrechnerin und den Personalverrechner unerw­artet endete die eben abgelaufene Legislaturperiode mit einer revolutionären arbeits­rechtlichen Änderung: der schrittweisen Angleichung der arbeits­rechtlichen Regelungen der Arbeiter an jene der Angestellten. Zu früh dürfen wir uns aber nicht über eine Erleichterung freuen – je nach Übergangsregelungen werden wir noch auslaufend die uns bekannte Zweigleisigkeit verwalten müssen.

Vielleicht sind diese Änderungen auch nur ein Vorgeschmack darauf, was eine neue Regierung an personalver­rechnungsrelevanten Maßnahmen zu bieten haben wird.

Ihre Monika Kunesch

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