Tag: 8.5.2018

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AUVA-Zuschuss zur Entgeltfortzahlung: Neuerung für Kleinunternehmen

Ab 1. 7. 2018 kommt es zu einer Neuerung beim Zuschuss zur Entgeltfortzahlung durch die AUVA für Unternehmen, die nicht mehr als 10 Dienstnehmer beschäftigen. Gerade für kleinere Betriebe können eine längere Erkrankung oder ein Unfall eines Dienstnehmers existenzbedrohend sein. Sogenannte Kleinunternehmen bekommen daher ab 1. 7. 2018 75 % des fortgezahlten Entgelts erstattet.