Privatnutzung von Firmenfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
Die Frage rund um die Bewertung des Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer hat in den letzten Jahren zahlreiche Wendungen erfahren. Während das BFG wiederholt festgestellt hat, dass für die Berechnung der Lohnnebenkosten nur der Privatanteil der PKW-Kosten anzusetzen ist, blieb die Finanzverwaltung in der BMF-Information zum KommStG bei ihrer abweichenden Auffassung.