Tag: 18.5.2018

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Privatnutzung von Firmenfahrzeugen bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

Die Frage rund um die Bewertung des Vorteils aus der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs durch einen wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer hat in den letzten Jahren zahlreiche Wendungen erfahren. Während das BFG wiederholt festgestellt hat, dass für die Berechnung der Lohnneben­kosten nur der Privat­anteil der PKW-Kosten anzusetzen ist, blieb die Finanz­verwaltung in der BMF-Information zum KommStG bei ihrer abweichenden Auffassung.