Tag: 16.5.2018

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Geringfügig Beschäftigte

Durch den Wegfall der täglichen Geringfügigkeitsgrenze per 1. 1. 2017 kann es vorkommen, dass Dienstnehmer, die aufgrund der früheren Regelung vollversichert waren, nur mehr geringfügig beschäftigt sind, da nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze zu beachten ist. Allerdings gilt nach wie vor folgende Bestimmung: Üben Dienstnehmer in einem Kalendermonat zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen aus, …