Abfertigung, Ende Dienstverhältnis, News
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Besteuerung einer als „freiwillige Abfertigung“ bezeichneten Zahlung

Abgaben­hinterziehung (Bild: © iStock)

Wird anlässlich einer einvernehmlichen Beendigung des Dienst­verhältnisses zusätzlich zur gesetzlichen Abfertigung eine „freiwillige Abfertigung“ von fünf Monats­entgelten bezahlt und würde sich nach den Bestimmungen des anzuwendenden Kollektiv­vertrags bei einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung eines Arbeitnehmers die gebührende gesetzliche Abfertigung um zwei Monats­entgelte erhöhen, erscheint es sachge­recht, dass zumindest diese zwei Monats­entgelte der begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 6 EStG mit 6 % Lohnsteuer unterliegen. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.

Der ganze Artikel (PV-Info 7/2019, 19) als PDF und bei Lindeonline.

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