Das BFG hat ausgesprochen, dass die von einer Saisonarbeitskraft in der Schweiz unter dem Titel einer „ Ferienentschädigung“ mit dem laufenden Monatslohn gemeinsam bezogene Entlohnung keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 1 EStG unterliegt. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Entscheidung: BFG 2. 10. 2018, RV/4100393/2016
Der ganze Artikel (PV-Info 7/2019, 22) als PDF und bei Lindeonline.
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