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Kein immaterieller Schadenersatz bei vorzeitigem Austritt nach Belästigung

Beendet der Arbeitgeber das Arbeits­verhältnis auf diskriminierende Weise, hat der Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen Anfechtung und Schadenersatz. Beendet der Arbeitnehmer das Arbeits­verhältnis selbst, hat er hingegen keinen Anspruch auf immateriellen Schadenersatz wegen diskriminierender Beendigung des Arbeits­verhältnisses ( OGH 17. 8. 2016, 8 ObA 47/16v). Dr. Andreas Gerhartl erläutert den Fall.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2017, 18) als PDF und bei Lindeonline.

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