Warum es bei Bezug von steuerfreiem Bildungsteilzeitgeld auch zu Steuernachforderungen im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung kommen kann. Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.
Das EStG normiert unter anderem eine Steuerbefreiung für das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen.