Mit Verordnung BGBl II 2018/84, ausgegeben am 27. 4. 2018, wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010-DV) geändert. Durch den neu gefassten § 10a Abs 3 AVOG 2010-DV können die Organe bestimmter Finanzämter in Verfahren der GPLA umfassender für andere Finanzämter tätig werden. Ein Gastbeitrag von Nina Jandl.
Der ganze Artikel (PV-Info 9/2018, 5) als PDF und bei Lindeonline.
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