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Pizzazulieferer: Immer und sowieso Arbeitnehmer?

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Auch wenn es bereits etliche Entscheidungen zu Zuliefer­diensten gibt, sollte es in einem Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein, dass man keine Pauschal­entscheidungen trifft. Wird kein Ermittlungs­verfahren geführt und die Befragung der Beteiligten unterlassen, ist eine Zurückverweisung an das Finanzamt zulässig. Ein Beitrag von Christa Kocher.

Der ganze Artikel (PV-Info 9/2018, 17) als PDF und bei Lindeonline.

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