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Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld durch eine Kommanditistin

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Fast möchte man sagen: Natürlich hat die Gebietskrankenkasse das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einer Kommanditistin zurückgefordert, deren Einkommen­steuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb auswies. Dabei war unstrittig, dass die Bezieherin des Kinderbetreuungsgeldes im Bezugs­zeitraum keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.

Der OGH kam zum Ergebnis, dass es keine Bindung an den Einkommen­steuerbescheid gibt, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird ( OGH 13. 9. 2018, 10 ObS 59/18a). Da die Gebietskrankenkassen, angewiesen vom Familienministerium, aber derzeit oberst­gerichtliche Judikatur ignorieren, bleibt abzuw­arten, ob auch andere Bezieherinnen mit Rückforderungen konfrontiert werden.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2019, 12) als PDF und bei Lindeonline.

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