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Sachliche Rechtfertigung von Kettenarbeits­verträgen

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Kettenarbeits­verträge sind nach ständiger Rechtsprechung nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung einzelner befristeter Arbeits­verträge im Einzelfall durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist. Mangels eines sachlichen Grundes für die Mehrfachbe­fristung(en) ist daher von einem unbe­fristeten Arbeits­verhältnis auszugehen. Wann ein ausreichender sachlicher Grund vorliegt, ist aber häufig fraglich. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2019, 10) als PDF und bei Lindeonline.

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