Monate: Juni 2019

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Mehrfach­versicherung und Beiträge über der Höchstbeitragsgrundlage

Grundsätzlich gilt in Österreich das Prinzip der Mehrfach­versicherung. Unterschiedliche Tätigkeiten führen zur Pflicht­versicherung nach verschiedenen Gesetzen. Bei ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG ist gemeinsame Grenze für die Abfuhr von Beiträgen die allgemeine Höchstbeitragsgrundlage (2019: 73.080 € pro Jahr). Sollte es außerhalb dieser Systeme zu einer Überschreitung dieser Höchstbeitragsgrundlage kommen, sieht der VwGH darin weder verfassungs- noch unions­rechtliche Probleme. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.

Verpfändung: Folgewirkung auf Privatinsolvenz

Verpfändungen dienen dem vorbeugenden Schutz des Gläubigers und sind privat­rechtlicher Natur. Ihre Rechtsgestaltung unterscheidet sich daher in einigen wesentlichen Punkten von der gerichtlichen Exekution oder der Privatinsolvenz. Die Folgen eines Wiedereintritts im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz zeigt eine OGH-Entscheidung auf. Ein Beitrag von Mag. Elfriede Köck.

Sachbezug für Arbeitnehmer von Kfz-Händlern bei Verwendung von Vorführkraftfahrzeugen

Besteht für Arbeitnehmer von Kfz-Händlern die Möglichkeit, Vorführkraftfahrzeuge für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ist für die Berechnung des Sachbezugs § 4 Abs 6 Sachbezugs­wertever­ordnung anzuwenden, wonach die um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungs­kosten der Sachbezugs­bewertung zugrunde zu legen sind. Eine Hinzu­rechnung der NoVA zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Sachbezugs­werte ist in diesen Fällen jedoch unzulässig.

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Zwischenarbeits­verhältnis bei Entlassungsanfechtung

Unterbleibt die Arbeits­leistung aus Gründen in der Sphäre des Arbeitnehmers, muss sich der Arbeitnehmer auf seinen Entgelt­anspruch anrechnen lassen, was er absichtlich zu erwerben verabsäumt. Dieser Tatbestand ist erfüllt, wenn der Arbeitnehmer trotz reeller Chancen keine Anstrengungen zur Erlangung einer zumutbaren Ersatzbeschäftigung unternimmt. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

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Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld durch eine Kommanditistin

Fast möchte man sagen: Natürlich hat die Gebietskrankenkasse das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld einer Kommanditistin zurückgefordert, deren Einkommen­steuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb auswies. Dabei war unstrittig, dass die Bezieherin des Kinderbetreuungsgeldes im Bezugs­zeitraum keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen war. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.