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Verpfändung: Folgewirkung auf Privatinsolvenz

Verpfändungen dienen dem vorbeugenden Schutz des Gläubigers und sind privat­rechtlicher Natur. Ihre Rechtsgestaltung unterscheidet sich daher in einigen wesentlichen Punkten von der gerichtlichen Exekution oder der Privatinsolvenz. Die Folgen eines Wiedereintritts im Zusammenhang mit einer Privatinsolvenz zeigt eine OGH-Entscheidung auf. Ein Beitrag von Mag. Elfriede Köck.

Der ganze Artikel (PV-Info 5/2019, 20) als PDF und bei Lindeonline.

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