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Weiterverwendungszeit von Lehrlingen und Elternkarenz

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das MSchG kennt im Gegensatz zum APSG keine Fristenhemmung für die Weiterverwendungszeit ausgelernter Lehrlinge. Bei Abschluss eines befristeten Dienst­verhältnisses für die Dauer der Weiterverwendungszeit läuft dieses daher während einer Mutter- oder Väterkarenz ab. Ein Beitrag von Christa Kocher.

Der ganze Artikel (PV-Info 8/2018, 11) als PDF und bei Lindeonline.

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