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Honorare der laut Anstellungsvertrag weisungsfreien nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführer

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 26. 1. 2017, Ra 2015/15/0064, das Erkenntnis des BFG vom 9. 6. 2015, RV/2100544/2012 (siehe Kuprian, Umfang der Dienstgeberbeitragspflicht von (nicht) wesentlich beteiligten Geschäftsführern, PV-Info 10/2015, Seite 26 ff), wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Die am Beginn eines Vertragsverhältnisses vorgenommene Festlegung des Aufgabenumfangs bewirkt noch keine persönliche Weisungsgebundenheit. Eine solche liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Arbeitgeber durch individuell-konkrete Anordnungen das Tätigwerden des Arbeitnehmers beeinflussen kann. Im vorliegenden Fall war eine derartige Anordnungsbefugnis im schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis ausdrücklich ausgeschlossen, sodass nicht von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auszugehen war. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.

Der ganze Artikel (PV-Info 7/2017, 19) als PDF und bei Lindeonline.

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