Tag: 17.7.2019

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Beschäftigungs­bonus – Wissens­wertes für die Abrechnung für den zweiten Förderungs­zeitraum

Viele Arbeitgeber beginnen in den nächsten Monaten mit der Vorbereitung der zweiten Abrechnung für den Beschäftigungs­bonus. Unternehmen konnten im Zeitraum von 1. 7. 2017 bis 31. 1. 2018 für zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze einen Zuschuss zu den Lohnneben­kosten über die Dauer von bis zu drei Jahren beantragen.