Regelmäßig gewährte bezahlte Pausen begründen eine betriebliche Übung ( OGH 17. 12. 2018, 9 ObA 112/18p), die nur mit Verschlechterungsvereinbarungen aufgehoben werden kann, falls sie nicht mit einem Unverbindlichkeits- oder Widerrufsvorbehalt verbunden war. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.
Der ganze Artikel (PV-Info 7/2019, 12) als PDF und bei Lindeonline.
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